Wir Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vertreten die Interessen von Mandantinnen und Mandanten. Mit vollem Einsatz, unabhängig und verschwiegen. Wir setzen damit Bürger- und Menschenrechte täglich in der Praxis um. Unser Beruf war stets mit dem Ausgleich zwischen staatlichem Gewaltmonopol und individuellen Bürgerrechten verbunden. Seit dem Revolutionsjahr 1848 und der Gründung erster Advokatenkammern ist das Schicksal unseres Standes eng mit den Institutionen des Staates, der Entwicklung der Demokratie und mit dem Rechtsstaat verbunden. Wir arbeiten nicht nur in Gerichtssälen für alle Bürgerinnen und Bürger, sondern auch im justizpolitischen Diskurs und in diversen politischen Foren. Wir waren stets Vordenker bei der Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und -arbeitens in einer modernen, zivilisierten Welt. Kollegin Dr. Marianne Beth, als erste eingetragene Rechtsanwältin 1921, ist nur eine der Persönlichkeiten, die für diese Entwicklung stehen.
Gerade aus der Erinnerung an Glanzstunden der jungen Republik, aber auch an die dunkelsten Stunden unserer Geschichte, formt sich unser wichtigster beruflicher Anspruch: Die unermüdliche Arbeit für Demokratie und Rechtsstaat.
Authentisch ist dieser Anspruch dann, wenn wir diesen auch in den eigenen Strukturen leben. Als langjährige Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien möchte ich deshalb alle Kolleginnen und Kollegen auffordern, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Wahl ist wichtig. Wir formen unsere Zukunft. Dazu bedarf es jüngerer und dennoch erfahrener Kolleginnen und Kollegen, die sich den neuen Herausforderungen stellen. Genau diese stellen sich zur Wahl, um für unsere Interessen einzutreten. Gehen Sie zur Vollversammlung am 25.April 2019 und wählen Sie.
Denn die Kammer sind wir alle!
(Quelle: Die Presse Rechtspsnorama 15.4.19)