Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
ich freue mich, dass an der Plenarversammlung vom 25.4.2019 nahezu 30 % der Kammermitglieder teilgenommen haben und damit ihr Interesse am Kammergeschehen bekundet haben. Die detaillierten Wahlergebnisse sind im internen Bereich der Homepage kundgemacht.
Ich danke für das erwiesene Vertrauen, das mir mehr als 80 % der Wählerschaft entgegengebracht hat. Ich freue mich auch berichten zu können, dass alle Anträge des Ausschusses von der überwiegenden Mehrheit der Kammermitglieder angenommen wurden.
Aufgrund der Bestimmungen des § 24 RAO war für die Wahl eines Präsidenten-Stellvertreter ein 2. Wahlgang anzuordnen, da keiner der beiden Kandidaten die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht hat.
Ursachen für diesen Umstand war die Anzahl der ungültig abgegebenen Stimmen und die Klärung der Frage, ob diese Stimmen bei der Mehrheitsberechnung zu berücksichtigen sind.
Der 2. Wahlgang und die damit erstreckte Plenarversammlung findet am 23.5.2019 in den Räumlichkeiten des Kammeramtes (Bibliothek / 1. Stock) statt. Die persönliche Stimmabgabe ist zwischen 8 und 18 Uhr möglich. Es besteht auch weiterhin die Option, am 2. Wahlgang mittels Briefwahl teilzunehmen. Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits für den 25.4.2019 für die Briefwahl angemeldet haben, werden in den nächsten Tagen die amtlichen Stimmzettel erhalten.
Weitere Anmeldungen zur Briefwahl werden unter folgendem Link entgegengenommen. Die Briefwahlkuverts müssen bis spätestens 22.5.2019, 17:15 Uhr im Kammeramt einlaufen.
Wahlberechtigt sind jene Kammermitglieder, die auch für den 25.4.2019 wahlberechtigt waren.
Für weitere Einzelheiten wird nochmals auf die bereits erfolgten Kundmachungen im internen Bereich verwiesen.
Ich würde mich freuen, wenn auch für den 2. Wahlgang eine vergleichbar hohe Wahlbeteiligung erreicht werden kann.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen,
Univ.-Prof. Dr. Michael Enzinger
Präsident