Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,

ich freue mich, dass an der Plenarversammlung vom 25.4.2019 nahezu 30 % der Kammermitglieder teilgenommen haben und damit ihr Interesse am Kammergeschehen bekundet haben. Die detaillierten Wahlergebnisse sind im internen Bereich der Homepage kundgemacht.

Ich danke für das erwiesene Vertrauen, das mir mehr als 80 % der Wählerschaft entgegengebracht hat. Ich freue mich auch berichten zu können, dass alle Anträge des Ausschusses von der überwiegenden Mehrheit der Kammermitglieder angenommen wurden.

Aufgrund der Bestimmungen des § 24 RAO war für die Wahl eines Präsidenten-Stellvertreter ein 2. Wahlgang anzuordnen, da keiner der beiden Kandidaten die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht hat.

Ursachen für diesen Umstand war die Anzahl der ungültig abgegebenen Stimmen und die Klärung der Frage, ob diese Stimmen bei der Mehrheitsberechnung zu berücksichtigen sind.

Der 2. Wahlgang und die damit erstreckte Plenarversammlung findet am 23.5.2019 in den Räumlichkeiten des Kammeramtes (Bibliothek / 1. Stock) statt. Die persönliche Stimmabgabe ist zwischen 8 und 18 Uhr möglich. Es besteht auch weiterhin die Option, am 2. Wahlgang mittels Briefwahl teilzunehmen. Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits für den 25.4.2019 für die Briefwahl angemeldet haben, werden in den nächsten Tagen die amtlichen Stimmzettel erhalten.

Weitere Anmeldungen zur Briefwahl werden unter folgendem Link entgegengenommen. Die Briefwahlkuverts müssen bis spätestens 22.5.2019, 17:15 Uhr im Kammeramt einlaufen.

Wahlberechtigt sind jene Kammermitglieder, die auch für den 25.4.2019 wahlberechtigt waren.

Für weitere Einzelheiten wird nochmals auf die bereits erfolgten Kundmachungen im internen Bereich verwiesen.

Ich würde mich freuen, wenn auch für den 2. Wahlgang eine vergleichbar hohe Wahlbeteiligung erreicht werden kann.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen,

Univ.-Prof. Dr. Michael Enzinger
Präsident

Anwaltspräsident zu Ibiza-Gate: „Fehlverhalten nicht zu billigen“

Michael Enzinger, Chef der Wiener Anwaltskammer, distanziert sich von jenem Anwalt, der in die Videoaffäre involviert sein dürfte. Er sieht keine Möglichkeit, ein derartiges Verhalten mit öffentlichem Interesse zu rechtfertigen. Wien. „Wir untersuchen bereits sämtliche in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Verdachtsmomente.“ Michael Enzinger, wiedergewählter Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien, will mit aller Konsequenz den Vorwürfen nachgehen, weiterlesen 

Wichtige Mitteilung zum vermeintlichen KV-Abschluss

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Rechtsanwaltskammer Wien wurde durch Kollegen darauf aufmerksam gemacht, dass auf der Homepage des ÖGB ein „Kollektivvertrag für Angestellte in Rechtsanwaltskanzleien Wien“ (gültig ab 1. April 2019) veröffentlicht wurde. Da die Verhandlungen nicht finalisiert sind, erfolgte die Veröffentlichung ohne Zustimmung der Rechtsanwaltskammer Wien. Ich habe unverzüglich veranlasst, dass die Veröffentlichung zu entfernen weiterlesen 

Teilwahlanfechtung der Plenarversammlung 25.04.2019

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Ich habe Sie zu informieren, dass die Wahlen von Mitgliedern in den Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Wien und in den Disziplinarrat sowie von Delegierten zum ÖRAK in der Plenarversammlung vom 25.4.2019 beim Obersten Gerichtshof angefochten wurden. Sobald eine Entscheidung hierüber vorliegt, werden Sie hierüber ausführlich informiert werden. Der für den 23. weiterlesen